Kunst und Kultur als wesentlich anerkennen K1  Kunst und Kultur als wesentlich anerkennen

Ziel 1: Freiheit von Kunst, Kultur und Wissenschaft achten und ermöglichen

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt sowohl die Kunst als auch die Forschung, Lehre und Wissenschaft in ihrer Freiheit. Sie dürfen nicht durch Zensur eingeschränkt werden. Es ist Ziel, in einer Kultur und Gesellschaft zu leben, in der freie Meinungsäußerung in allen Ausdrucksformen möglich ist, sofern sie demokratischen und humanistischen Ansprüchen folgen.


Ergänzende Leitlinie / Ziele:
S2.1 Soziale Kompetenzen ausbilden

K1.2 Kunst- und Kulturschaffende fördern

 

Unterstützende Projekte aus dem Zukunftspreis