Kunst und Kultur als wesentlich anerkennen K1  Kunst und Kultur als wesentlich anerkennen

Ziel 4: Kulturstätten weiterentwickeln und zugänglich machen

Unter Kulturstätten werden Orte verstanden, die auf verschiedene Weisen Zeugnis von Kultur ablegen: Sie konservieren sie im Sinne von Museen, Galerien und archäologischen Fundstätten, sie feiern sie im Sinne von Clubs und Livespielstätten und sie führen sie auf wie in Theatern und Kinos. Damit sind es gleichermaßen Orte der Begegnung wie auch des Lernens und Erlebens. Sie spiegeln Tradition und Geschichte und sollen gleichermaßen attraktiv und modern sein. Es gilt, sie an gesellschaftliche Veränderungen bspw. mit Hilfe der zunehmenden Digitalisierung weiterzuentwickeln und zugänglich zu machen, sodass sie für alle ein Lern- und Erlebnisort für Reflexion, Austausch und Erholung sein können.


Beispiele: Theatersanierung, Ausbau digitaler Kulturangebote, Kulturticket


Ergänzende Leitlinie / Ziele:
S2 Bildung ganzheitlich leben

S4 Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

W5.4 öffentlich zugängliche Begegnungs- und Erholungsflächen im nachbereich bieten

K1.3 Kunst, Kultur und Geschichte Raum geben